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   VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19   

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VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19 (https://dejure.org/2021,52743)
VG Hannover, Entscheidung vom 13.08.2021 - 7 A 5667/19 (https://dejure.org/2021,52743)
VG Hannover, Entscheidung vom 13. August 2021 - 7 A 5667/19 (https://dejure.org/2021,52743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Eigenschaft der Kleefelder Straße in Hannover als Fahrradstraße erneut auf dem Prüfstand

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16

    Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs;

    Auszug aus VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19
    Es kommt daher nicht darauf an, ob aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt (vgl. zu dieser Problematik im Hinblick auf die Anordnung einer Tempo 30-Zone für ein Teilstück einer Straße: BVerwG, Beschl. v. 01.09.2017 - 3 B 50/16 -, juris Rn. 7 m.w.N.; vgl. auch VG Berlin, ibid., Bl. 6 f.; Koehl: Fahrradstraßen - Unfall Kfz/Rad, SVR 2018, S. 421; vgl. ferner Schiller, Rechtliche Stellungnahme zur Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs Volksentscheid Radverkehr mit Bundesrecht [im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt], abrufbar unter https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/rechtliche_stellungnahme_redeker-sellner-dahs.pdf, letzter Abruf 13. September 2021).

    Aufgrund der besonderen Umstände ist die Anordnung (bereits) dann zwingend erforderlich, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung nicht ausreichen, um die mit der Anordnung bezweckten Wirkungen zu erreichen (vgl. zur Anordnung einer Tempo-30-Zone: BVerwG, Beschl. v. 01.09.2017 - 3 B 50/16 -, juris Rn. 7).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Anordnung dann zwingend erforderlich, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung für einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf nicht ausreichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.2017, a.a.O., juris Rn. 6 f. unter anderem unter Verweis auf BR-Drs. 374/97, S. 8; vgl. ferner Koehl, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2014, § 45 StVO Rn. 44 m.w.N.).

  • VG Hannover, 17.07.2019 - 7 A 7457/17

    Anfechtung Zusatzzeichen; Mindestabstand; Verwaltungsvorschrift

    Auszug aus VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19
    Auf die gegen diesen Bescheid erhobene Klage des Klägers hob die erkennende Kammer mit rechtskräftigem Urteil vom 17. Juli 2019 (7 A 7457/17, juris) den Bescheid der Beklagten vom 11. August 2017 sowie die verkehrsbehördliche Anordnung der Beklagten vom 25. Februar 2013 in Gestalt der Anordnung vom 05. September 2016 auf, soweit darin die C. Straße zwischen E. -Platz und G. zur Fahrradstraße mit den Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 einschließlich jeweils des Zusatzzeichens "Kraftfahrzeuge frei" in beiden Richtungen erklärt worden war.

    Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, dass die verfassungsmäßigen Anforderungen des Bestimmtheitsgebotes gewahrt sind (insb. zur Wahrung des Bestimmtheitsgebotes vgl. Urt. der Kammer v. 17.07.2019 - 7 A 7457/17 -, juris Rn. 53 ff.).

    Hierzu hat die erkennende Kammer in ihrem Urteil vom 17. Juli 2019 (Az.: 7 A 7457/17, juris Rn. 53 ff.) ausgeführt:.

  • VG Hannover, 06.11.2019 - 7 B 5022/19

    Begegnungsverkehr; Einbahnstraße; Fahrradstraße; Gebot der Sichtbarkeit von

    Auszug aus VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19
    Am 24. Oktober 2019 suchte der Kläger vor der erkennenden Kammer erfolglos um vorläufigen Rechtsschutz nach (Beschl. v. 06.11.2019 - 7 B 5022/19 -, juris).

    Hieran hält die Kammer fest (ebenso bereits Beschl. der Kammer v. 06.11.2019 - 7 B 5022/19 -, juris Rn. 64).

  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

    Auszug aus VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19
    Das Verkehrszeichen Nr. 244.1 verkörpert wie jedes andere Verkehrszeichen einen Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.05.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 14).

    Der eigentliche Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG i.V.m. § 1 NVwVfG ist indes nicht in dem aufgestellten Verkehrszeichen zu sehen, sondern in der zugrundeliegenden verkehrsbehördlichen Anordnung, die durch das Verkehrszeichen bekanntgegeben wird (BVerwG, Urt. v. 24.05.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 15; Urt. v. 13.03.2008 - 3 C 18/07 -, juris Rn. 9 ff.).

  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auszug aus VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19
    Durch verkehrsbehördliche Anordnungen verfügte verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen - zu denen auch die hier in Rede stehenden Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 gehören - sind den Dauerverwaltungsakten zuzurechnen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 3 C 42/09 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Maßgeblich für den Erfolg einer Anfechtungsklage ist daher die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 3 C 42/09 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Auszug aus VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19
    (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Januar 2019 (- 3 C 7/17 -, juris, Rn. 23 f.) die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots im Hinblick auf die Straßenverkehrs-Ordnung konkretisiert.
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19
    Für die wirksame Bekanntgabe dieser verkehrsbehördlichen Anordnung ist es nicht erforderlich, den "Aufstellungsakt" zu wiederholen, weil die wirksame Bekanntgabe eines Verkehrszeichens weder die Kenntnisnahme der Betroffenen vom Aufstellen noch die tatsächliche Wahrnehmung des Verkehrszeichens selbst voraussetzt (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 11 C 15/95 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19
    Anspruchsgrundlage für die Entfernung der Verkehrsschilder ist der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch, der ungeachtet seiner dogmatischen Herleitung aus dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der subjektiven Rechtsnatur der Grundrechte oder einem Rückgriff auf §§ 1004, 812 Abs. 1 BGB analog (s. Decker, in: Posser/Wolff (Hrsg.), BeckOK VwGO, 58. Edition 2021, § 113 Rn. 47.1 m.N.) allgemein anerkannt ist (s. nur BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24/91 -, juris).
  • VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04

    Anordnung eines Haltverbots

    Auszug aus VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19
    Eine verkehrsrechtliche Anordnung muss sich aber, damit sie zwingend erforderlich ist, als sachgerecht und zweckmäßig erweisen (vgl. ausdrücklich VG Braunschweig, Urt. v. 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn. 23; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschl. v. 19.01.2011 - 10 L 1655/10 -, juris Rn. 26; Kettler, Recht für Radfahrer, 3. Auflage 2013, S. 110 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 11 B 11.921

    Anordnung einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) aufgrund der besonderen Umstände

    Auszug aus VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19
    Eine Anordnung ist nur dann zwingend erforderlich im Sinne der Vorschrift, wenn es sich um die zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme handelt (vgl. etwa VG Braunschweig, ibid., Rn. 23 m.w.N.; Verwaltungsgericht des Saarlandes, ibid., Rn. 28; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 25.07.2011 - 11 B 11.921 -, juris Rn. 28; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 45 StVO Rn. 49c m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 1.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; übermäßige

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 10 L 1655/10

    Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr und Aufstellung von

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

  • BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

  • BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als

  • VGH Hessen, 29.08.2023 - 2 B 987/23

    Verkehrsversuch in Gießen

    Allerdings muss sich eine verkehrsrechtliche Anordnung, damit sie zwingend erforderlich ist, (auch) als sachgerecht und zweckmäßig erweisen (vgl. VG Hannover, Urteil vom 13.08.2021 - 7 A 5667/19 -, juris Rn. 56; VG Saarlouis, Beschluss vom 19.01.2011 - 10 L 1655/10 -, juris Rn. 26; VG Braunschweig, Urteil vom 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn. 23).

    Die Anordnung von Verkehrszeichen ist nur dann zwingend erforderlich im Sinne der Vorschrift, wenn es sich um die zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme handelt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25.07.2011 - 11 B 11.921 -, juris Rn. 28; VG Hannover, Urteil vom 13.08.2021 - 7 A 5667/19 -, juris Rn. 56; VG Saarlouis, Beschluss vom 19.01.2011 - 10 L 1655/10 -, juris Rn. 28; VG Braunschweig, Urteil vom 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn. 23; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflage 2023, § 45 StVO Rn. 49c m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 24.05.2022 - 14 K 964/21

    Einrichtung einer Fahrradstraße

    Ein restriktiveres Verständnis im Sinne einer tatbestandlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung würde u.a. der gefahrenabwehrbezogenen Verkehrssteuerungsfunktion der Verkehrsbehörden nicht ausreichend Rechnung tragen (entgegen VG Hannover, Urteile vom 17.07.2019 - 7 A 7457/17 - Rn. 68 und vom 13.08.2021 - 7 A 5667/19 - Rn. 56, jeweils juris).

    Ein darüberhinausgehendes Erfordernis auf der Linie des Einwands der Kläger, dass die Fahrradstraße insbesondere wegen der geringen Fahrbahnbreite keinen angemessenen Ausgleich der verschiedenen Verkehrsinteressen bewirke, nach dem sich die verkehrsrechtliche Anordnung als sachgerecht und zweckmäßig erweisen muss, es sich bei ihr um die zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme handeln muss (vgl. zuletzt VG Hannover, Urteil vom 17.07.2019 - 7 A 7457/17 - juris Rn. 67; und Urteil vom 13.08.2021 - 7 A 5667/19 - juris Rn. 56, jeweils m. w. N.), lässt sich § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO demgegenüber nach Überzeugung der Kammer nicht entnehmen.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2023 - 13 S 1640/22

    Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Anordnung einer Fahrradstraße

    Die Kläger dringen auch nicht mit ihrer Rüge durch, dass die Argumentation des erstinstanzlichen Gerichts widersprüchlich sei, da dem Konzept der Fahrradstraße der Durchgangsverkehr widerspreche, was sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 13.08.2021 - 7 A 5667/19 - juris Rn. 58 ergebe.

    Angesichts dieser stringenten und insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang stehenden Ausführungen in der angegriffenen Entscheidung, denen der Senat auch inhaltlich folgt, reicht es insoweit nicht, dass sich die Kläger - ohne weitere Begründung - in der Sache auf zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hannover berufen (Urteile vom 13.08.2021 - 7 A 5667/19 - juris Rn. 56 und vom 17.07.2019 - 7 A 7457/17 - juris Rn. 67 jeweils m. w. N.), die insoweit allerdings - ohne hierfür eine nachvollziehbare Begründung zu geben - im Widerspruch zu der neueren höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung stehen und zudem bereits in der angegriffenen Entscheidung berücksichtigt wurden (vgl. Urteil vom 24.05.2022 a. a. O. Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2023 - 8 A 3251/21

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer Fahrradstraße mit

    Die insoweit gegenläufigen Ausführungen des Verwaltungsgerichts Hannover, vgl. VG Hannover, Urteile vom 17. Juli 2019 - 7 A 7457/17 -, juris Rn. 71 ff. sowie vom 13. August 2021 - 7 A 5667/19 -, juris Rn. 62 ff., können im Übrigen schon deswegen nicht auf das vorliegende Verfahren übertragen werden, weil in den dort entschiedenen Rechtsstreitigkeiten schon durch die allgemeine Freigabe für Kraftfahrzeuge ungleich größere Einschränkungen für den privilegierten Radverkehr zu erwarten waren als bei der hier in Rede stehenden Freigabe lediglich für den überschaubaren Anliegerverkehr.
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